Allgemeine Geschäftsbedingungen der UnityStack GmbH für SaaS-
Dienstleistungen
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der von der
UnityStack GmbH, Kirchfeldstraße 10, 32107 Bad Salzuflen, vertreten durch den
Geschäftsführer Alexander Wolff (nachfolgend „Anbieter“ oder „UnityStack“),
angebotenen Software-as-a-Service-Dienstleistungen (nachfolgend „Dienste“ oder
„SaaS-Dienste“).
Die Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen
sowie Non-Governmental Organizations (NGOs) (nachfolgend „Kunde“).
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der vom Kunden gebuchten SaaS-
Dienste zur Nutzung über das Internet. Die SaaS-Dienste umfassen modular
buchbare Softwarelösungen, insbesondere Cloud-Speicher zum Hochladen und
gemeinsamen Bearbeiten von Dateien, Chat-Funktionen, Wiki-Systeme,
Videokonferenz-Tools, E-Mail-Plattformen, Projektmanagement-Tools sowie eine
Identitäts- und Zugriffsmanagementlösung (basierend auf Keycloak). Die Keycloak-
oder IDM Instanz kann entweder vom Anbieter bereitgestellt und betrieben oder
als vom Kunden beigestellte und vom Anbieter in die Dienstumgebung integrierte
Instanz (Bring Your Own – BYO) genutzt werden.
2. Die Software wird vom Anbieter auf zentralen Servern betrieben und gehostet. Der
Kunde erhält das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die
Dauer des Vertrages beschränkte Recht, auf die gebuchten SaaS-Dienste mittels
einer Internetverbindung zuzugreifen und diese für eigene geschäftliche Zwecke
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Seite 1 von 93. 4. 5. 6. zu nutzen.
Der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen, die spezifischen
Funktionalitäten der gebuchten Module, die Modalitäten einer etwaigen BYO-IMD-
Integration sowie etwaige individuelle Anpassungen im Rahmen der bestehenden
Konfigurationsmöglichkeiten der Software ergeben sich aus dem individuellen
Angebot und der darauf basierenden Vertragsbestätigung.
Eine Entwicklung oder Programmierung über die bestehenden
Konfigurationsmöglichkeiten der eingesetzten Open-Source-Software hinaus ist
nicht Gegenstand dieses Vertrages, es sei denn, dies wird gesondert schriftlich
vereinbart.
Der Anbieter ist berechtigt, die SaaS-Dienste weiterzuentwickeln und anzupassen
(z.B. durch Updates, neue Versionen). Der Anbieter wird den Kunden über
wesentliche Änderungen informieren. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte,
über den bei Vertragsschluss vereinbarten Funktionsumfang hinausgehende
Funktionalitäten besteht nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
Der Anbieter plant die kontinuierliche Weiterentwicklung seiner Dienste.
Zukünftige Erweiterungen, wie beispielsweise ein vom Anbieter entwickeltes
Backend für den Kundenlogin zur Verwaltung von Einstellungen, werden
gesondert angekündigt und können Gegenstand separater Vereinbarungen oder
einer Aktualisierung des Leistungsumfangs gemäß § 11 werden. Ein Anspruch auf
die Bereitstellung noch nicht veröffentlichter oder als “Coming Soon”
gekennzeichneter Funktionen besteht nicht allein aufgrund dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend, das heißt, sie stellen noch keine verbindlichen
Vertragsangebote dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots. Erst mit der Bestätigungsmail kommt der Vertrag zustande.
2. Der Vertragsschluss kann per E-Mail oder Post erfolgen. Mit der Annahme des
Angebots durch uns wird ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen.
3. Der Kunde versichert, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. als NGO zu
handeln und die Dienste ausschließlich für geschäftliche Zwecke zu nutzen. Der
Anbieter ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Seite 2 von 9§ 3 Nutzerkonten
1. 2. Für die Nutzung der SaaS-Dienste ist die Erstellung von Nutzerkonten gemäß den
im Angebot festgelegten Konditionen erforderlich. Die Verwaltung der
Nutzeridentitäten kann über die vom Anbieter bereitgestellte IDM-Instanz oder,
falls vereinbart, über eine vom Kunden bereitgestellte BYO-IDM-Instanz erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu den Nutzerkonten geheim zu
halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde informiert
den Anbieter unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten
missbraucht wurden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. 2. 3. 4. 5. Die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte für die Nutzung der SaaS-Dienste
ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Vertragsbestätigung. Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt – je nach Vereinbarung – monatlich oder jährlich im
Voraus.
Zahlungen sind per SEPA-Lastschrift oder Überweisung auf das in der Rechnung
angegebene Konto des Anbieters zu ermöglichen bzw. zu leisten. Rechnungen sind
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
bleibt unberührt. Der Anbieter ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug den
Zugang des Kunden zu den SaaS-Diensten nach vorheriger Ankündigung zu
sperren, bis die fälligen Beträge vollständig beglichen sind. Die Verpflichtung zur
Zahlung der Entgelte bleibt hiervon unberührt.
Preisanpassungen während der laufenden, initial vereinbarten Vertragslaufzeit
sind ausgeschlossen.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die initiale Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der
Vertragsbestätigung.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Seite 3 von 92. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer
Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats ordentlich
gekündigt werden. Die Kündigung ist erstmalig möglich zum Ende der initial
vereinbarten Vertragslaufzeit.
Die Kündigung bedarf der Textform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
der Kunde mit der Zahlung der Entgelte, für zwei aufeinanderfolgende Termine
oder eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug ist;
der Kunde nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z.B. § 7 dieser
AGB) und diesen Verstoß auch nach Abmahnung durch den Anbieter nicht
innerhalb einer angemessenen Frist abstellt;
über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt wird.
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden an den
SaaS-Diensten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig
vor Vertragsende zu sichern und zu exportieren. Der Anbieter ist berechtigt, die
auf den Servern gespeicherten Daten des Kunden 30 Tage nach Vertragsende
unwiederbringlich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
entgegenstehen. Eine gesonderte Aufforderung zur Datensicherung durch den
Anbieter erfolgt nicht. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste,
die dadurch entstehen, dass der Kunde seine Daten nicht rechtzeitig vor
Vertragsende gesichert hat.
Der Anbieter stellt dem Kunden bis zum Wirksamwerden der Kündigung
Exportfunktionen zur Verfügung, mit denen die Daten im üblichen Format
heruntergeladen werden können. Die Verantwortung für die rechtzeitige Nutzung
dieser Exportmöglichkeiten liegt beim Kunden.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Support
1. Der Anbieter bemüht sich, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der SaaS-Dienste
sicherzustellen. Spezifische Service Level Agreements (SLAs) hinsichtlich der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Seite 4 von 9Verfügbarkeit sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, es sei denn, sie werden im
individuellen Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Der Anbieter ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen. Sofern
diese Wartungsarbeiten voraussichtlich zu einer Unterbrechung der Dienste
führen, wird der Anbieter den Kunden hierüber mindestens zwei Wochen im
Voraus per E-Mail informieren, es sei denn, es handelt sich um dringende,
unvorhergesehene Wartungsarbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder
zur Sicherheit notwendig sind.
3. Der Anbieter leistet Support für die SaaS-Dienste per E-Mail und über ein
Ticketsystem. Die Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00
Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.
4. Die Bearbeitung von Supportanfragen erfolgt nach Dringlichkeit. Der Anbieter
strebt eine Reaktion auf nicht-kritische Anfragen innerhalb eines Arbeitstages und
auf kritische Anfragen (z. B. Totalausfall) am selben Arbeitstag während der
Supportzeiten an. Diese Reaktionszeiten stellen unverbindliche Zielvorgaben dar
und begründen keine rechtliche Verpflichtung.
§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die SaaS-Dienste ausschließlich im Rahmen der
vertraglichen Vereinbarungen und der geltenden Gesetze zu nutzen.
2. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:
a. die SaaS-Dienste missbräuchlich oder für rechtswidrige Zwecke zu nutzen;
b. Inhalte hochzuladen, zu speichern, zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
die gegen Gesetze, Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-,
Persönlichkeitsrechte) oder die guten Sitten verstoßen. Dies umfasst
insbesondere, aber nicht ausschließlich, Inhalte, die pornographisch,
gewaltverherrlichend, extremistisch, verfassungsfeindlich, volksverhetzend,
diskriminierend, beleidigend oder verleumderisch sind oder zu einer Straftat
aufrufen;
c. Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit und Integrität der Systeme des
Anbieters oder anderer Kunden gefährden könnten (z.B. Einschleusen von
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Seite 5 von 9Viren, Trojanern, Spam).
3. Der Kunde ist für sämtliche Inhalte und Daten, die er oder seine Nutzer über die
SaaS-Dienste speichern, verarbeiten oder übermitteln, allein verantwortlich. Der
Anbieter prüft die vom Kunden eingestellten Inhalte nicht auf ihre Rechtmäßigkeit.
4. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese
aufgrund einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der SaaS-Dienste
durch den Kunden oder mit seiner Duldung geltend machen. Die Freistellung
umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig und eigenverantwortlich zu
sichern.
6. Nutzt der Kunde eine eigene IDM-Instanz (BYO-Modell) gemäß § 1 Abs. 1, ist er
allein für deren Betrieb, Sicherheit, Lizenzierung, Konfiguration (soweit nicht
ausdrücklich als Leistung des Anbieters vereinbart) und Konformität mit geltenden
Gesetzen verantwortlich. Der Anbieter ist in diesem Fall nur für die vereinbarte
Integration der BYO-IDM-Instanz in die SaaS-Dienste zuständig.
§ 8 Nutzungsrechte
1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht
ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht zur eigenen
Nutzung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Funktionsumfangs durch den
Kunden und seine Mitarbeiter ein. Eine Nutzung durch Dritte ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
2. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Alle Rechte an der
Software und den SaaS-Diensten, insbesondere Urheberrechte und sonstige
gewerbliche Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen
Lizenzgebern der eingesetzten Open-Source-Software.
3. Die Dienste werden ausschließlich über die Online-Plattform zur Verfügung
gestellt. Eine Softwareinstallation auf Geräten des Kunden erfolgt nicht.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Seite 6 von 91. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden
Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Anbieter finden sich in
der separaten Datenschutzerklärung des Anbieters.
2. Sofern der Kunde im Rahmen der Nutzung der SaaS-Dienste personenbezogene
Daten im Auftrag verarbeiten lässt (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO),
sind die Parteien verpflichtet, einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
abzuschließen. Der Anbieter stellt hierfür ein Muster zur Verfügung. Die Nutzung
der SaaS-Dienste zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden
ist nur zulässig, wenn ein solcher AVV abgeschlossen wurde.
3. Der Anbieter wird die Kundendaten auf Servern in Deutschland (derzeit bei
Hetzner Online GmbH) speichern. Der Anbieter hat mit dem Hosting-Provider
einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.
§ 10 Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund –
ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
5. Der Anbieter haftet nicht für die vom Kunden oder dessen Nutzern eingestellten
Inhalte und Daten, insbesondere nicht für deren Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder
Vollständigkeit.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Seite 7 von 96. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Störungen an
Telekommunikationsanlagen, Leitungen oder durch sonstige von ihm nicht zu
vertretende Umstände (höhere Gewalt) entstehen.
7. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden
Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene
Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
8. Die Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen für Störungen, Schäden oder
Sicherheitsvorfälle, die auf Fehlfunktionen, unsachgemäße Konfiguration oder
mangelnde Sicherung einer vom Kunden beigestellten IDM-Instanz (BYO-Modell
gemäß § 1 Abs. 1 und § 7 Abs. 6) zurückzuführen sind, sofern diese nicht durch ein
nachweisliches Verschulden des Anbieters bei der vereinbarten
Integrationsleistung verursacht wurden.
§ 11 Änderungen der AGB und des Leistungsumfangs
1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen für den
Kunden zumutbar sind. Über geplante Änderungen der AGB wird der Anbieter den
Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z.B.
per E-Mail) informieren.
2. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als
angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese
Rechtsfolge besonders hinweisen.
3. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs des Kunden hat der Anbieter das
Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderung
außerordentlich zu kündigen.
4. Änderungen des wesentlichen Leistungsumfangs zuungunsten des Kunden
bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden oder erfolgen im Rahmen
einer Änderungskündigung. Unwesentliche Anpassungen und
Weiterentwicklungen der Dienste gemäß § 1 Abs. 5 bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Seite 8 von 91. 2. 3. 4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters (Lemgo), sofern der Kunde
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung
als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt
auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht.
Stand: 23. Juli 2025
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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